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schmidt schrieb am 18.11. 2021 um 21:57:43 Uhr über

DieZigaretteDanach

DAS WAS FRÜHER EINMAL GALT, FÜR GRUNDSTÜCKSPREISE, DAS GILT SEIT LANGEM NICHT MEHR. ES IST ÜBERHAUPT DIE FRAGE OB EIN GEMEINWESEN EINEM EINZELNEN EIN LETZTES MINIMUM AN GRUND UND BODEN WEGNEHMEN DARF. DIESE GANZ GRUNDSÄTZLICHE FRAGE SEHE ICH NICHT ALS GEKLÄRT AN.


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