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mcnep schrieb am 26.3. 2007 um 17:33:56 Uhr über

Scheidungsgrund

Verschweigt ein Partner seine Gleich- beziehungsweise Gegengeschlechtlichkeit und stellt sich dieser verdeckte Mangel nach der Heirat als unüberwindliches Hindernis bei der geschlechtlichen Vereinigung dar, so kann der getäuschte Partner zwei Jahre nach Ansichtigwerdung der Fehlgeschlechtlichkeit kostenfrei die Scheidung einreichen.


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