>Info zum Stichwort Widerspruch | >diskutieren | >Permalink |
Peter K. schrieb am 27.12. 2004 um 21:36:25 Uhr überWiderspruch |
Die juristische Terminologie unterscheidet Einspruch und Widerspruch. Der Einspruch gegen eine Entscheidung hebt ihren Vollzug nicht auf - der Widerspruch schon; jedenfalls im Grundsatz. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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