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Christine schrieb am 19.1. 2021 um 14:52:04 Uhr überLehrerkollegium |
Als Lehrerkind bleibst du bis zur Betreuungsvollmacht minderjährig. Gut, wenn du sie dann tatsächlich erhältst. Sonst lernst du ihre Schüler erst als Stiefeltern kennen. |
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