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wauz schrieb am 22.11. 2004 um 16:16:06 Uhr über

Dingen

Vom Dingen ist heute noch die Verdingungsordnung für das Baugewerbe übrig geblieben. Der Ding war einst die Versammlung der freien Männer, also derer, die rechtsfähig und waffenfähig waren. Wenn der Ding (auch Thing) tagte, wurden Streitigkeiten geregelt und Prozesse geführt, manche davon im Zweikampf entschieden. Dann wurden dort alle Abmachungen getätigt, die heutzutage der Beurkundung eines Notars bedürfen. Gefolgschaft und Arbeitsverträge wurden gedingt. Öffentliche Aufträge heißen daher Verdingung.


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