>Info zum Stichwort Gesetzeslage | >diskutieren | >Permalink |
Baumhaus schrieb am 12.3. 2011 um 18:30:50 Uhr überGesetzeslage |
»Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.« |
User-Bewertung: / |
Wenn Du mit dem Autor des oben stehenden Textes Kontakt aufnehmen willst, benutze das Forum des Blasters! (Funktion »diskutieren« am oberen Rand) |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Gesetzeslage« | Hilfe | Startseite | ![]() |
0.0042 (0.0025, 0.0004) sek. 872454185 |