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Dipl Ing schrieb am 28.6. 2012 um 14:38:45 Uhr überStrafgerichtshof |
Seine Zuständigkeit umfasst vier Delikte des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. |
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