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Schmidt schrieb am 26.10. 2013 um 20:39:33 Uhr über

Ehevertrag

Du kommst ein halbes Jahr her und wohnst mit mir. Wir müssen kein Wort reden, dürfen aber. Anschreien muß möglich sein aber sollte sich ins ironische wenden vielleicht in ein verständnis. Die Hauptbeschäftigung wird Laufen, Festbinden zum Physiklernen und gemeinsam einschlafen sein. Auch den Rücken einseifen und die Haare ziemlich lange waschen darf dazugehören. Das muß sein und wenn das keine Freude macht besteht Kündigungsrecht nach dem halben Jahr. Ansonsten verlängert sich der Vertrag jedes Jahr stillschweigend um ein Weiteres falls nicht von einer Seite wiedersprochen wird.


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