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ubbo schrieb am 5.4. 2000 um 04:51:41 Uhr über

Kranzgeld

steht im BGB unter § 1300 : die unbescholtene verlobte kann geld als entschädigung verlangen...
wenn das alle huren wüssten würde das ne lustige sache sein...
aldieweil unbescholten relativ und nich nachprüfbar is ...
...denn nich mehr...


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