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mcnep schrieb am 19.5. 2003 um 13:13:13 Uhr über

Bettnässerverordnung

Nach § 26b der saarländischen Bettnässerverordnung von 1972 können Angehörige noch bis zu sechs Monaten nach einer Stressinkontinenz mit anschließender Harnverhaltung die Zwangserleichterung einklagen.


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