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oedipus rector schrieb am 22.4. 2013 um 20:53:45 Uhr überSchnellfeuerwaffen |
Der Besitz einer sogenannten Revolverschnauze ist nach geltendem Recht durchaus erlaubt - ihr unsachgemäßer Gebrauch kann jedoch für ihren Besitzer sehr leicht lebensgefährlich werden. |
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Schnellfeuerwaffen einfällt. |
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