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Der Besserwisser schrieb am 25.8. 2005 um 13:46:53 Uhr überTatbestand |
Unter Tatbestand (Fakt) versteht man in der Rechtswissenschaft einen abstrakten oder konkreten Lebenssachverhalt. Der Begriff erklärt sich selbst als »Bestandsaufnahme« einer Tat im weitesten Sinne, also aller Umstände menschlichen Tuns.
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