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Schmidt schrieb am 16.1. 2017 um 20:34:31 Uhr über

Verfassungsgesetz

Je nach Verfassung darf auch im Sitzen gearbeitet werden. Über Fahrtüchtigkeit entscheidet die Verfassung. Die Verfassung gut zu erhalten ist erste Bürgerpflicht. Ansonsten droht je nach Verfassung der abgestufte Entzug bürgerlicher Rechte. In Streitfällen gewinnt oft die bessere Verfassung auch wenn die schlechtere Verfassung gute Argumente hat. Man sollte die Verfassung, egal welche, nicht geringschätzen


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