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Rundfunkgebührenbeauftragter-Verspeiser schrieb am 23.8. 2007 um 21:17:01 Uhr über

Rundfunkgebühren-Beauftragte

Tipps für den Besuch eines so genannten »Rundfunkgebührenbeauftragten«:

Sie dürfen so genannte »Rundfunkgebührenbeauftragte« genauso wie andere provisionsgesteuerte Hausierer, z.B. Zeitungsdrücker, Staubsauger-, Teppich- oder Versicherungsvertreter behandeln. Denken Sie daran, dass vor Ihrer Tür sowohl Zeitungsdrücker stehen können, die »GEZ-Umfragen« veranstalten, als auch GEZ-Fahnder, die nach Ihren Fernsehzeitschriften fragen.

Erteilen Sie keine Auskünfte. Lassen Sie sich gleich gar nicht in irgendwelche Gespräche verwickeln. Niemand ist dazu verpflichtet, Privatpersonen an der Haustür irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Das gilt auch für Privatdetektive als sog. »Gebührenbeauftragte«, die für ihre Haustürgeschäfte von den Rundfunkanstalten hohe Jagdprämien kassieren und dem Auskunftgebenden dafür gern das Wort im Mund herumdrehen, wie dieser Fall zeigt. Legen Sie am Telefon auf, wenn Sie angebliche Umfrageinstituten u.ä. nach Ihrem Fernsehverhalten abfragen, um sich dann als GEZ oder Rundfunkgebührenbeauftragter entpuppen.

Erteilen Sie freundlich Hausverbot und schließen Sie die Tür. Sie haben das Hausrecht, das Grundgesetz garantiert Ihnen die Unverletzlichkeit Ihrer Wohnung. Bei Zuwiderhandlung können Sie die Polizei rufen oder Strafanzeige stellen. Sie können gar in Notwehr handeln, wenn sich jemand mit Gewalt auf Ihr Grundstück, ins Haus oder in die Wohnung begibt bzw. trotz ausgesprochenem Hausverbot nicht weichen will. Ein einmal erteiltes Hausverbot gilt auch für die Zukunft. Am Besten sorgen Sie gleich vor, indem Sie an der Haustür diesen Hinweis platzieren.

Rechnen Sie im Haustürgeschäft prinzipiell mit erhöhter Gefahrenlage und potenziellen Straftaten. Fallen Sie nicht auf die üblichen LügenIhr Fernseher wurde durch unseren Peilwagen ermittelt«, »Ich muss mal in die Wohnung, um den Wärmeverbrauch ihrer Heizkörper abzulesen« usw.) herein. Lassen Sie sich auch nicht durch die häufigen, frei erfundenen Drohungen mit Polizei, Hausdurchsuchung, Strafverfolgung usw. einschüchtern. In solchen Fällen sollten Sie vielmehr selbst die Polizei rufen und Strafanzeige stellen.

Unterschreiben Sie an der Haustür grundsätzlich nichts. Das gilt auch bei Gebührenfahndern, selbst wenn diese Sie durch Psychotheater einschüchtern. Unterschreiben sollten Sie auch dann niemals, wenn Sie tatsächlich Rundfunk- oder Fernsehgeräte anmelden wollen. Sie wissen nämlich nie, ob der Gebührenjäger den von Ihnen unterschriebenen Anmeldebogen später alleine noch »nachbearbeitet«. Das Frisieren der Anmeldungen ist nämlich nicht ganz unüblich, da der Gebührenjäger speziell durch Rückdatierung des Anmeldedatums für die Rundfunkgeräte seine Fangprämie vervielfachen kann. Sollten Sie tatsächlich vergessen haben, Rundfunkgeräte anzumelden, holen Sie das besser selbst direkt bei der GEZ nach.

Falls Sie sich unbedingt auf ein Gespräch einlassen wollen, sollten Sie sich zunächst den »Dienstausweis« in Verbindung mit dem Personalausweis aushändigen lassen, die vom »Beauftragten« nach Anweisung der Rundfunkanstalten immer mit vorzuzeigen sind. Notieren Sie sich die Personenangaben der Ausweise. Vergessen Sie nicht: Der vorgezeigte »Dienstausweis« der Rundfunkanstalt macht aus einem Privatermittler noch keinen öffentlich-rechtlichen Bediensteten. Er erleichtert dem amtlosen Privatdetektiv nur die häufig festzustellende Amtsanmaßung. Nach Aufnahme der Personendaten können Sie das Gespräch freundlich beenden und die Haustür schließen.

Falls Sie mit dem Gebührenjäger reden, sollten Sie vorher die Aufnahme- und Mitschnitttaste Ihres Handys einschalten und das Gespräch - natürlich unter Zustimmung Ihres Gegenübers - offen mitschneiden oder Zeugen dazu holen. Stimmt er dem Mitschnitt nicht zu, sollten Sie das Gespräch besser beenden.

Sollte der »Rundfunkgebührenbeauftragte« für Sie nach erfolglosem Besuch eine Zwangsanmeldung - im GEZ-Jargon »Fremdanmeldung« genannt - durchführen, erhalten Sie später von der GEZ einen Gebührenbescheid. Wegen der offenbar grundgesetzwidrigen rechtlichen Stellung des Beauftragten als Privatunternehmer ist dieser Bescheid - wie oben beschrieben - grundsätzlich angreifbar. Außerdem sind GEZ bzw. Rundfunkanstalt beweispflichtig.


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