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Rico schrieb am 12.10. 2010 um 16:14:52 Uhr über

Züchtigung

Man sollte unterscheiden zwischen roh ausgeübter körperlicher Gewalt und der körperlichen Züchtigung als erzieherische Maßnahme gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Dass sich diese kontrollierte Form der Züchtigung bewahrt hat,ist auch daran zu sehen,dass die allermeisten Länder der Erde den Eltern/Vormündern nach wie vor das Züchtigungsrecht zugestehen.
In Europa gilt das für:
-Großbritannien
-Irland
-Frankreich
-Belgien
-Andorra
-Monaco
-Schweiz
-Liechtenstein
-San Marino
-Italien
-Malta
-Türkei
-Albanien
-Mazedonien
-Kosovo
-Serbien
-Montenegro
-Bosnien-Herzegowina
-Slowenien
-Tschechische Republik
-Slowakei
-Belarus
-Litauen
-Estland
-Russländische Föderation



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