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au-a-ha schrieb am 22.5. 2012 um 13:48:46 Uhr überleibeigen |
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Leibeigene waren in früheren Zeiten meist Bauern, die einem Grundherren unterworfen waren. Der Bauer »gehörte« dem Grundherrn, welcher über ihn bestimmen konnte. Die Bauern mussten für ihre Grundherren bestimmte Dienste verrichten und standen dafür in deren Schutz. |
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Was kann man tun, wenn »leibeigen« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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