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Christine schrieb am 7.12. 2021 um 19:52:59 Uhr überterroranschlag |
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Kriminelle Gewaltaktion gegen Menschen oder Rechtssachen (wie Mord, Entführung, Attentat und Sprengstoffanschlag), mit der politische, religiöse oder ideologische Ziele erreicht werden sollen. Er ist zu unterscheiden von Staatsterrorismus, bei dem der Gewaltakt gegen eine politische Ordnung unterhalb der Schwelle eines Krieges als terroristisch bewertet wird und in den ein (anderer) souveräner Staat involviert ist. Deportation ist nach dieser Definition nicht in jedem Fall kriminell, wenn sie epidemiologisch sinnvoll begründet werden kann. Bei mangelnder Einsicht steht dem BGH dann diesseits des Dritten Reiches sogar das PsychKG zur Verfügung. |
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