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Mitteilung von baumhaus (20.2.2012 20:58:29):
Lukas der Suchende über »Vollnarkose«

[zum Original-Text]

> Der Unterschied zwischen einem Juristen und einem Volljuristen ist ja der, daß ein Volljurist auch das zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat, der Jurist (erst mal) nur das erste.
> Da frage ich mich nun: ist das bei Narkosen ebenso? Muß eine Narkose auch das zweite Staatsexamen bestanden haben, um sich Vollnarkose nennen zu dürfen?