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Lukas der Suchende schrieb am 24.9. 2009 um 21:13:22 Uhr über

Vollnarkose

Der Unterschied zwischen einem Juristen und einem Volljuristen ist ja der, daß ein Volljurist auch das zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat, der Jurist (erst mal) nur das erste.
Da frage ich mich nun: ist das bei Narkosen ebenso? Muß eine Narkose auch das zweite Staatsexamen bestanden haben, um sich Vollnarkose nennen zu dürfen?


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