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Rudi schrieb am 25.3. 2004 um 08:12:51 Uhr über

BGB

§1300 BGB:

Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie................eine billige Entschädigung in Geld verlangen.


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Was kann man tun, wenn »BGB« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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