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® schrieb am 12.5. 2002 um 09:52:14 Uhr überBlasterGesetze |
Der Einsatz von biologischen Kampfmitteln wie dem Untenrumlappen ist verboten. Jeder Verstoss dagegen wird mit Blasterpranger nicht unter einem Eintrag bestraft. In besonders schweren Fällen kann zusätzlich eine vom Blasterfußvolk zu bestimmende Esoterikschlampe die tägliche Geisselung vornehmen. |
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu BlasterGesetze einfällt. |
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