Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 11, davon 11 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 8 positiv bewertete (72,73%)
Durchschnittliche Textlänge 224 Zeichen
Durchschnittliche Bewertung 1,455 Punkte, 3 Texte unbewertet.
Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 11.5. 2002 um 21:14:38 Uhr schrieb
toschibar über BlasterGesetze
Der neuste Text am 5.9. 2021 um 17:43:11 Uhr schrieb
Christine über BlasterGesetze
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 3)

am 12.5. 2002 um 17:13:41 Uhr schrieb
NachdemTodvonLonzdieLonzrepublikverwalter über BlasterGesetze

am 20.7. 2002 um 00:12:36 Uhr schrieb
Lue über BlasterGesetze

am 5.9. 2021 um 17:43:11 Uhr schrieb
Christine über BlasterGesetze

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »BlasterGesetze«

® schrieb am 12.5. 2002 um 09:52:14 Uhr zu

BlasterGesetze

Bewertung: 5 Punkt(e)

Der Einsatz von biologischen Kampfmitteln wie dem Untenrumlappen ist verboten. Jeder Verstoss dagegen wird mit Blasterpranger nicht unter einem Eintrag bestraft. In besonders schweren Fällen kann zusätzlich eine vom Blasterfußvolk zu bestimmende Esoterikschlampe die tägliche Geisselung vornehmen.

Concerrutiva schrieb am 21.7. 2002 um 21:19:49 Uhr zu

BlasterGesetze

Bewertung: 2 Punkt(e)

BlasterMirWas !
Ich glaub mein schwein pfeift...
Dat kann ja wohl hier alle nicht war sein

toschibar schrieb am 11.5. 2002 um 21:14:38 Uhr zu

BlasterGesetze

Bewertung: 2 Punkt(e)

(1) Alle Blasterianer haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Eigentum verpflichtet. Der Gebrauch von Bewertungspunkten soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) WerSichUmdrehtOderLachtDerWird mit Parmesanporno und Zehnagelverlust bestraft.



mcnep schrieb am 13.9. 2007 um 13:12:04 Uhr zu

BlasterGesetze

Bewertung: 1 Punkt(e)

Schutz vor sexueller Belästigung
(1) Provider und Domaininhaber haben die Blasteure vor sexueller Belästigung am Blasterplatz zu schützen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.

(2) Sexuelle Belästigung am Blasterplatz ist jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Blasteuren verletzt. Dazu gehören:

1. sexuelle Assoziationen zu Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie

2. sonstige schriftliche Abfassungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte mentale Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Beiträgen, die von den Blasteuren erkennbar abgelehnt werden.

(3) Sexuelle Belästigung am Blasterplatz ist eine Verletzung der blastervertraglichen Pflichten oder ein Assoziationsvergehen.

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