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Sigxerix schrieb am 16.1. 2006 um 03:24:29 Uhr über

Hundescheiße

Fordere absolutes Hundehaltungsverbot. Ausgenommen Nutzhunde.
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass der Halter eines Tieres geistig und körperlich in der Lage sein muss, dieses zu führen. D. h., er muss vorausschauend erkennen, was das Tier zu tun beabsichtigt. Dies kann man dem gewöhnlichen Tierhalter nicht unterstellen.
Dagegen hat der Halter von Nutztieren stets seine Befähigung nachzuweisen. Er ist also »in der Lage«, sein Tier KORREKT zu führen!


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