| >Info zum Stichwort Aufmerksamkeiten | >diskutieren | >Permalink |
Schmetterling schrieb am 31.10. 2003 um 10:23:56 Uhr überAufmerksamkeiten |
|
Bestimmte Zuwendungen des Arbeitgebers, die allgemein als Aufmerksamkeiten angesehen werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Derartige steuerfreie Aufmerksamkeiten bleiben auch sozialversicherungsfrei. |
| User-Bewertung: +2 |
|
Findest Du »Aufmerksamkeiten« gut oder schlecht? Sag dem Blaster warum! Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
| Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Aufmerksamkeiten« | Hilfe | Startseite | |
| 0.0041 (0.0025, 0.0003) sek. 1034936066 | |