Klimagerechtigkeit – eine kurze Definition
»Klimagerechtigkeit« bedeutet, jedem Menschen auf der Erde unabhängig von nationaler Zugehörigkeit, Alter, Geschlecht, Rasse und Religion gleiche Nutzungsrechte an der Atmosphäre zuzugestehen, wobei die Gesamtbelastung der Atmosphäre mit Treibhausgasen so zu begrenzen ist, dass die mittlere globale Erwärmung auf maximal 2 ° Celsius beschränkt bleibt, nach Möglichkeit aber 1,5 ° Celsius nicht übersteigt.
»Klimagerechtigkeit« bedeutet ferner, gemeinsam Verantwortung dafür zu übernehmen, dass Schäden durch die menschengemachte Erwärmung nach Möglichkeit vermieden, im Eintrittsfall aber ausgeglichen werden. Bei Klimaschutz, Anpassung und Entschädigung gilt das in der UN-Klimarahmenkonvention verabschiedete Prinzip der »gemeinsamen aber differenzierten Verantwortung«, welches sowohl die Verantwortung für die Problemverursachung als auch die gegenwärtige (wirtschaftliche) Leistungsfähigkeit der Länder berücksichtigt.
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