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Bei massivem Fehlverhalten wie Vernachlässigung oder körperlicher Züchtigung kann Erziehungsberechtigten der Elternführerschein aberkannt werden, der dann nur im Anschluß an eine medizinisch-psychologische-Untersuchung, umgangssprachlich Rabenelterntest genannt, wieder erteilt wird. In diesem Test sind für die Kandidaten Fragen versteckt, deren falsche Beantwortung automatisch die weitere Einbehaltung des Scheins zur Folge hat. Ein typisches Beispiel ist die Frage: »Haben Sie bei Ihrem Kind einen Traumfänger über dem Bett angebracht?« Hier antworten viele Eltern wahrheitsgemäß oder auch nur, weil sie sich hiervon eine günstige Beurteilung erhoffen, mit Ja. Ein böser Fehler, denn nicht zu Unrecht argumentiert die Prüfbehörde, daß Eltern, die ihr Kind mit solch einem abergläubischen Blödfug aufwachsen lassen, keinesfalls geeignet sind, dieses Kind in einer Weise zu erziehen, die es in die Lage versetzt, den Anforderungen der Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts gewappnet gegenüberzutreten.
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