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Karla schrieb am 29.12. 1999 um 00:18:42 Uhr über

Amtsdeutsch

Ausschnitt aus einem Brief der hier noch rumliegt:

Ihnen wird zur Last gelegt, am ... folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 STVG begangen zu haben:
Sie überschritten die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz 38 km/h.
Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 8 km/h.
§ 41 ABS. 2, § 49 STVO

Verwarnungsgeld 30,00 DM


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