Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 30, davon 30 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 11 positiv bewertete (36,67%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 17.9. 1999 um 20:42:05 Uhr schrieb
wuzi über Amtsdeutsch
Der neuste Text am 10.4. 2022 um 09:21:16 Uhr schrieb
schmidt über Amtsdeutsch
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 13)

am 27.10. 2005 um 23:50:21 Uhr schrieb
hmpf über Amtsdeutsch

am 28.7. 2008 um 21:15:20 Uhr schrieb
orschel über Amtsdeutsch

am 25.2. 2005 um 15:16:35 Uhr schrieb
Drüsling über Amtsdeutsch

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Amtsdeutsch«

wuzi schrieb am 17.9. 1999 um 20:42:05 Uhr zu

Amtsdeutsch

Bewertung: 3 Punkt(e)

äusserst komplizierte Angelegenheit. Bei endlos langen Erlässen und Gesetzestexten ist es erforderlich, diese mindestens drei- bis viermal zu lesen, damit man dahinter kommt, was im Klartext gemeint ist. Auch beim Verfassen von Briefen an eine übergeordnete Dienststelle ist es unbedingt erforderlich, die seit der Monarchie eingeführten Worte weiter zu verwenden. Neuerungen sind nicht erwünscht, z.B. dortamts, anher, hieramts muss unbedingt in diesem Schreiben verwendet werden.

Mihaly schrieb am 29.12. 1999 um 00:01:35 Uhr zu

Amtsdeutsch

Bewertung: 1 Punkt(e)

Sehr geehrter Herr,

unter Zugrundelegung Ihres uns vorliegenden Antrages und auf Grundlage behördlicherseits ersichtlicher Aktenlage ergeht folgender

B e s c h e i d :


Sie haben sich am Montag, den 30. Februar 2000 um 14.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses und ohne Bekleidung im Einwohneramt von Köpenick, Zuckmayerstraße 5, einzufinden, widrigenfalls gegen Sie die Anordnung von Beugehaft oder Zwangsgeld bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte beantragt wird.

Hochachtungsvoll

Himmelbichler, Amtsmann


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch bei der oben bezeichneten Behörde eingelegt werden. Zur Wahrung der Frist genügt nicht der Poststempel; vielmehr muß der Widerspruch nach Ablauf von 14 Tagen der Behörde zugegangen sein. Entscheidet die Behörde über den Widerspruch innerhalb einer angemessenen Frist nicht sachlich, kann Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht Berlin eingereicht werden.

Noch Fragen?

Nicolas schrieb am 3.8. 2000 um 02:28:44 Uhr zu

Amtsdeutsch

Bewertung: 2 Punkt(e)

Ich finde das sehr traurig, wie Amtsdeutsch immer runtergemacht wird. Zum einen ist das eine Sprachform mit einem sehr reichhaltigen Wortschatz, schließlich sucht man ja immer nach einer möglichst exakten, deutungsfreien Beschreibung eines Sachverhalts. So tauchen dort Wörter auf, die noch nie Teil des Allgemeinwortschatzes waren, oder dies vor langer Zeit. Insofern ist das ein Geschichtszeugnis.
Andererseits ist Amtsdeutsch nach mehreren Erlässen und Initativen zum Thema »Vereinfachung der Formulierung im Schriftverkehr von Behörden mit Bürgern« doch recht gezähmt.
In Frankreich oder Italien ist die Amtssprache bis heute eine sehr poetische Form der Sprache, die sich auch normal sprachkundigen Menschen nicht sofort und manchmal auch nicht später erschließen.
N

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