Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 30, davon 30 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 11 positiv bewertete (36,67%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 17.9. 1999 um 20:42:05 Uhr schrieb
wuzi über Amtsdeutsch
Der neuste Text am 10.4. 2022 um 09:21:16 Uhr schrieb
schmidt über Amtsdeutsch
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 13)

am 10.4. 2022 um 09:21:16 Uhr schrieb
schmidt über Amtsdeutsch

am 10.4. 2003 um 17:23:38 Uhr schrieb
Voyager über Amtsdeutsch

am 13.4. 2010 um 10:28:23 Uhr schrieb
Wolf über Amtsdeutsch

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Amtsdeutsch«

Nicolas schrieb am 3.8. 2000 um 02:28:44 Uhr zu

Amtsdeutsch

Bewertung: 2 Punkt(e)

Ich finde das sehr traurig, wie Amtsdeutsch immer runtergemacht wird. Zum einen ist das eine Sprachform mit einem sehr reichhaltigen Wortschatz, schließlich sucht man ja immer nach einer möglichst exakten, deutungsfreien Beschreibung eines Sachverhalts. So tauchen dort Wörter auf, die noch nie Teil des Allgemeinwortschatzes waren, oder dies vor langer Zeit. Insofern ist das ein Geschichtszeugnis.
Andererseits ist Amtsdeutsch nach mehreren Erlässen und Initativen zum Thema »Vereinfachung der Formulierung im Schriftverkehr von Behörden mit Bürgern« doch recht gezähmt.
In Frankreich oder Italien ist die Amtssprache bis heute eine sehr poetische Form der Sprache, die sich auch normal sprachkundigen Menschen nicht sofort und manchmal auch nicht später erschließen.
N

Mihaly schrieb am 29.12. 1999 um 00:01:35 Uhr zu

Amtsdeutsch

Bewertung: 1 Punkt(e)

Sehr geehrter Herr,

unter Zugrundelegung Ihres uns vorliegenden Antrages und auf Grundlage behördlicherseits ersichtlicher Aktenlage ergeht folgender

B e s c h e i d :


Sie haben sich am Montag, den 30. Februar 2000 um 14.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses und ohne Bekleidung im Einwohneramt von Köpenick, Zuckmayerstraße 5, einzufinden, widrigenfalls gegen Sie die Anordnung von Beugehaft oder Zwangsgeld bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte beantragt wird.

Hochachtungsvoll

Himmelbichler, Amtsmann


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch bei der oben bezeichneten Behörde eingelegt werden. Zur Wahrung der Frist genügt nicht der Poststempel; vielmehr muß der Widerspruch nach Ablauf von 14 Tagen der Behörde zugegangen sein. Entscheidet die Behörde über den Widerspruch innerhalb einer angemessenen Frist nicht sachlich, kann Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht Berlin eingereicht werden.

Noch Fragen?

SHH schrieb am 21.3. 2002 um 21:21:22 Uhr zu

Amtsdeutsch

Bewertung: 2 Punkt(e)

wird auch im bundesereignisamt verwendet, vorzugsweise in den formularen zur beantragung von ereignis-zuteilung.

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