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Kurt schrieb am 5.9. 2005 um 13:59:42 Uhr überGotteslästerung |
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Was es nicht gibt kann nicht gelästert werden, daraus folgt nicht-s - lästern ist unter strafe gestellt § 166 wenn es den öffentlichen Frieden stört. |
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Was kann man tun, wenn »Gotteslästerung« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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