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Die öffentliche Bitte, in der Alltagssprache aufgegangener Rechtsbegriff der precatio. Der rechtliche Aspekt ist erhalten als:
Abbitte (Lat. deprecatio), früher demütigender öffentlicher Rechtsakt, um die Verzeihung einer zugefügten Ehrverletzung zu erlangen, ersetzt durch § 200 StGB
Bittgang, öffentlicher Rechtsakt der Abbitte, z.B. der Gang nach Canossa
Bitttag, auch Tag des Flurumgangs (auch als Fronleichnamsprozession gehalten, Beispiel: Mülheimer Gottestracht der Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft von 1435), allgemein durch die Reformation mit dem Buß- und Bettag ersetzt, erstmals in Straßburg 1532
Bittwoche im Kirchenkalender 7 Tage vor Himmelfahrt - die Tage der Bittprozession gegen Gefahr und Not,
Fürbitte, Bitte oder Gebet für andere
letzte Bitte des Sterbenden, die nicht abgeschlagen werden kann, dazu gehört die Henkersmahlzeit
Recht der ersten Bitten (Lat. ius primariarum precum), Recht der Fürsten im 13. Jahrhundert, auf die erste nach dem Regierungsantritt freiwerdende Pfründe eine Anwartschaft zu erteilen.
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