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BSZ e.V. schrieb am 13.8. 2000 um 10:31:32 Uhr über

Fensterbank

Pressebericht


Immer mehr finanzielle Verluste durch Falschberatung und Kapitalanlagebetrug

BSZ®e.V. empfiehlt Geschädigten beim Erstbesuch eines Anwalts sich einen „Orientierungsschein“ unterschreiben zu lassen.

Ob nun Geld angelegt , eine Versicherung abgeschlossen, ein Kredit aufgenommen, eine Immobilie gekauft oder die Rente aufgestockt werden soll, man muss sich beraten lassen. Immer mehr Bundesbürger werden beraten teilweise bis zum Bankrott, von Banken, Bauträgern, Verischerungen und Allfinanzberatern. Dabei haben sich nicht nur die selbsternannten Finanz - und Anlageberater, schlecht ausgebildete geldgierige Strukturverkäufer und ahnungslose Nebenberufler, sondern auch prominente Banken und Versicherungen als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht. In der Nachsorge leider auch Rechtsanwälte.

Nach Informationen des Bundeskriminalamts werden jedes Jahr Anleger in Deutschland um einige hundert Millionen DM erleichtert.Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch solche betrügerischen Geschäfte entsteht wird auf mehr als 40 Milliarden DM jährlich geschätzt. Unseriöse Anlage- und Vermittlungsgesellschaften ziehen ihnen mit diversen Tricks das Geld aus der Tasche. Die Methoden dieser Betrüger sind bekannt : Bankgarantiegeschäfte, Depositendarlehen, Penny Stocks, Steuersparmodelle, Termingeschäfte, Diamanthandel das sind nur einige der beliebteseten Varianten.

Der durch Falschberatung von Banken und Versicherungen und anderen Beratungsinstitutionen angerichtete Schaden wird bisher in keiner Statistik erfasst, ist aber beträchtlich. Hier wird zwar kein Betrug begangen aber durch die Falschberatung entsteht oft der gleiche Schaden. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Betroffene wissen, wie schwierig es ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber einem Geldinstitut durchzusetzen. Die Falschberatung muß konkret nachgewiesen werden, so dass es immer notwendig sein wird, mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts die Rechts- und Beweislage zu erörtern.

Wenn der geschädigte Anleger dann versucht das verlorene Kapital wieder herein zu holen, wird er oft nochmals gnadenlos abgezockt. Das sind meist sogenannte Wirtschaftsdetekteien oder selbsternannte Wiederbeschaffer-Gurus die in Kleinanzeigen ihre Dienste anbieten. Zum Anzeigentext gehört regelmäßig der HinweisKeine Rechtsberatung“. Nach einer dicken Vorauszahlung ist dann meist von Wiederbeschaffung nichts mehr zu merken.

Man muß sich schon fragen, was da von Hilfe noch übrig bleibt wenn die Rechtsberatung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Denn genau die braucht der geschädigte Anleger jetzt dringend. Aber Vorsicht! Anwälte gibt es viele. Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie auskennen und einem Geschädigten wirklich weiter zu helfen wissen. Auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut BRAGO in Rechnung gestellt. Der damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu Gunsten der Betrüger geschaffen.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hält es aber für unumgänglich, sich durch einen sachkundigen Anwalt vertreten zu lassen. Zitat eines Geschädigten. „ Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch gegen die alles beherrschende „SupermachtBank vorzugehen. Und das ist keineswegs so aussichtslos wie es anfänglich auszusehen vermag“.

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde. Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muß.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.

Der BSZ e.V. verweist auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 09.03.2000 gegen eine große Bank, was vielen Geschädigten wieder Hoffnung bringt: „ Läßt eine Bank in Kenntnis eines konkreten Wissensvorsprungs eine erkennbar geschäftsunerfahrene Kundin sehenden Auges ein Geschäft eingehen, mit dem diese sich nur selbst schädigen kann, so ist die Bank zum Verzicht auf die Rechte aus dem geschlossenen Darlehensvertrag verpflichtet und muß die mit dem Kredit finanzierte Eigentumswohnung zurücknehmen“. (Az 2-22 O 118/99)

Um nun bei der Schadensbehebung nicht noch weitere unnötige Verluste zu erleiden, ist ein möglichst rascher Besuch bei einem sachkundigen Anwalt wichtig. Der BSZ e.V. hat dazu einen Orientierungsschein entwickelt, welchen sich der Ratsuchende vom Anwalt unterschreiben lassen sollte. Er stellt sicher, dass der Ratsuchende zunächst nur eine allgemeine Orientierungshilfe haben möchte und keine Rechtsberatung. Die Orientierungshilfe ist kostenlos. Außerdem wird der Anwalt um Auskunft gebeten, ob er ähnliche Fälle schon erfolgreich abgewickelt hat. Damit ist für den Ratsuchenden gewährleistet, dass er eine zuverlässige Information über die Sachkenntnis des Anwalts erhält und dass ihm keine überraschende Gebührenrechnung ins Haus flattern kann. Der Orientierungsschein des BSZ e.V. kann gegen einen adressierten Freiumschlag kostenlos bezogen werden bei:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg

Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 17 (0,24DM/Minute) nennt Ihnen der BSZ e.V. Rechtsanwälte aus allen Rechtsgebieten.
Im Internert wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de fündig.








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