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http://feuerwehrmann.de/Informationen/download/nue schrieb am 2.11. 2001 um 16:36:41 Uhr über

Bio-Anschlag

Folgemaßnahmen:

Desinfektionsmaßnahmen an Personen müssen nach Maßgabe des Gesundheitsamtes erfolgen.
Geräte verbleiben bei Produktaustritt im inneren Absperrbereich bis zu einer geeigneten Desinfektion oder Entsorgung
oder Negativ-Meldung.
Rückbau und Entsorgung der aufgebauten Einrichtungen erfolgen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Kontaminierte Flüssigkeit ist in Abstimmung mit den Fachbehörden (Gesundheitsamt, untere Wasserbehörde) zu
entsorgen.
Die Freigabe der eingesetzten und eingelagerten Geräte etc. erfolgt nach geeigneter Desinfektion (z.B.
Dampf-Druckdesinfektion, Autoklavierung) nach Absprache mit Gesundheitsamt bzw. einem ausgebildeten Desinfektor
oder nach Negativ-Meldung vom Gesundheitsamt.


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