Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 20, davon 20 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 6 positiv bewertete (30,00%)
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Durchschnittliche Bewertung 0,200 Punkte, 10 Texte unbewertet.
Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 2.11. 2001 um 16:34:23 Uhr schrieb
http://feuerwehrmann.de/Informationen/download/nue über Bio-Anschlag
Der neuste Text am 9.6. 2020 um 15:39:08 Uhr schrieb
Bio-Monster über Bio-Anschlag
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 10)

am 5.9. 2002 um 11:29:48 Uhr schrieb
der gesandte aus ombolan über Bio-Anschlag

am 9.6. 2020 um 14:18:24 Uhr schrieb
Schmidt über Bio-Anschlag

am 9.6. 2020 um 15:39:08 Uhr schrieb
Bio-Monster über Bio-Anschlag

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Bio-Anschlag«

http://feuerwehrmann.de/Informationen/download/nue schrieb am 2.11. 2001 um 16:37:21 Uhr zu

Bio-Anschlag

Bewertung: 2 Punkt(e)

Literaturhinweise:

Robert-Koch-Institut: www.rki.de
vfdb RL 10/02, Feuerwehreinsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen, VdS, Köln, 1994
vfdb RL 10/04, Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit Gefährlichen Stoffen und Gütern, VdS, Köln, 1998
vfdb, Referat 10: Entwurf eines Merkblattes für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen, Ad-Hoc AG (Cimolino, Dr.
Mieling, Rönnfeldt, Ülpenich), Frühjahrssitzung, Salem, 2001

Autoren: U. Cimolino, A. Graeger, Feuerwehr Düsseldorf

Rechtlicher Hinweis: Diese Einsatzempfehlungen wurden nach besten Wissen auf Basis der derzeit vorliegenden
Erkenntnisse erstellt. Die Anwendung bzw. Umsetzung erfolgt auf eigenes Risiko. Weder die Stadt Düsseldorf noch die
Verfasser haften für Schäden, die aus der Anwendung bzw. Umsetzung der Einsatzempfehlung entstehen.

http://feuerwehrmann.de/Informationen/download/nue schrieb am 2.11. 2001 um 16:34:23 Uhr zu

Bio-Anschlag

Bewertung: 1 Punkt(e)

Einsatzempfehlungen der Feuerwehr Düsseldorf
bei Verdacht auf einen Bio-Anschlag

Zuständigkeit und Verantwortung in der Gefahrenabwehr:

Die Feststellung des Infektionsfalles obliegt dem Gesundheitsamt. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Maßnahmen
der Gefahrenabwehr liegt ebenfalls beim Gesundheitsamt. Die Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen werden hier nur
auf Anforderung und in Amtshilfe tätig. Hinweis: Die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der übernommenen
Aufgaben liegt aber bei der ausführenden Stelle!

Allgemeine Hinweise:

Desinfektion:
Desinfektion mit geeigneten Desinfektionsmittel ist nicht in allen Fällen erfolgreich, aber niemals sinnlos, da initial dies nicht
fest gestellt werden kann.

Infektionstransport:
Rettungstransport einer potentiell infektiösen Person unter besonderen Schutzmaßnahmen das Transportpersonal.

Kontaktperson:
Person mit direktem Kontakt zum verdächtigen Gegenstand bzw. Produkt.

Restriktionsgebiet:
Gesamtes Gebiet, in dem die zuständige Behörde Maßnahmen festlegt.

Verdachtsfall:
Vermuteter, aber noch nicht gesicherter, Ausbruch einer ansteckenden Krankheit.

Verifizierung:
Der Verdachtsfall wird durch labortechnische Untersuchungen bestätigt.

http://feuerwehrmann.de/Informationen/download/nue schrieb am 2.11. 2001 um 16:36:31 Uhr zu

Bio-Anschlag

Bewertung: 1 Punkt(e)

Körperschutzmaßnahmen:

Die notwendigen Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde (i.d.R. Gesundheitsamt)
durchzuführen.

Innerer Absperrbereich:
Vorzugsweise Einwegkleidung verwenden. Müssen aufgrund höherer Anforderungen an Dichtigkeit oder mechanischer
Festigkeit CSA eingesetzt werden, so ist nach den GSG-Einsatzgrundsätzen zu verfahren.

Desinfektions-/Dekontaminationsplatz:
Je nach vermutetem oder bestätigten Stoff wird vor dem Ablegen eine Desinfektion notwendig. Die Auswahl und Dosierung
sind nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes unter Berücksichtigung der Möglichkeiten vor Ort zu wählen. Diese Fragen
sind bereits im Vorfeld zu klären!!!

Planungsgrundsätze:

Bei der Bewertung des notwendigen Schutzes nicht nur an die Verwendung, sondernauch an die ggf. erforderliche Zubereitung
(Verdünnung von Konzentraten, Anmischen von Pulvern) denken, da hierbei auch höhere Konzentrationen auftreten! In jedem
Fall sind geeignete Schutzbrillen zu verwenden, soweit keine Vollmasken zum Einsatz kommen; auch geeignete Handschuhe
verwenden.
Bei der Anmischung und Verwendung sind die vorgegebenen Konzentrationswerte einzuhalten! Einfache Dosierhilfen (z.B.
Trichter, Meßbecher) sind vorzuhalten. Je nach Desinfektionsmittel kann ggf. eine höhere Dosierung sogar kontraproduktiv
sein. Die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Desinfektionsmittel sollten vor Ort und in der jeweiligen Leitstelle verfügbar
sein.

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