Bio-Anschlag
Bewertung: 1 Punkt(e)
Körperschutzmaßnahmen:
Die notwendigen Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde (i.d.R. Gesundheitsamt)
durchzuführen.
Innerer Absperrbereich:
Vorzugsweise Einwegkleidung verwenden. Müssen aufgrund höherer Anforderungen an Dichtigkeit oder mechanischer
Festigkeit CSA eingesetzt werden, so ist nach den GSG-Einsatzgrundsätzen zu verfahren.
Desinfektions-/Dekontaminationsplatz:
Je nach vermutetem oder bestätigten Stoff wird vor dem Ablegen eine Desinfektion notwendig. Die Auswahl und Dosierung
sind nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes unter Berücksichtigung der Möglichkeiten vor Ort zu wählen. Diese Fragen
sind bereits im Vorfeld zu klären!!!
Planungsgrundsätze:
Bei der Bewertung des notwendigen Schutzes nicht nur an die Verwendung, sondernauch an die ggf. erforderliche Zubereitung
(Verdünnung von Konzentraten, Anmischen von Pulvern) denken, da hierbei auch höhere Konzentrationen auftreten! In jedem
Fall sind geeignete Schutzbrillen zu verwenden, soweit keine Vollmasken zum Einsatz kommen; auch geeignete Handschuhe
verwenden.
Bei der Anmischung und Verwendung sind die vorgegebenen Konzentrationswerte einzuhalten! Einfache Dosierhilfen (z.B.
Trichter, Meßbecher) sind vorzuhalten. Je nach Desinfektionsmittel kann ggf. eine höhere Dosierung sogar kontraproduktiv
sein. Die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Desinfektionsmittel sollten vor Ort und in der jeweiligen Leitstelle verfügbar
sein.