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au-a-ha schrieb am 27.5. 2012 um 11:04:38 Uhr über

Leibeigenschaft

Die Leibeigenen durften auch nicht einfach heiraten, sondern sie mussten ihren Grundherren um Erlaubnis fragen. Sie durften auch nicht den Hof verlassen. Zudem wurde die Leibeigenschaft auch vererbt, das bedeutet, dass eine Familie immer für einen bestimmten Grundherren arbeiten und ihm zu Diensten stehen musste. Im Gegenzug standen die Leibeigenen für ihre Dienste unter dem Schutz des Grundherrn. Es bestand zwar die Möglichkeit, sich aus der Leibeigenschaft freizukaufen, doch die Bauern konnten die Summen, die ihre Herren dafür forderten, meistens nicht aufbringen.


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