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Christine schrieb am 19.4. 2015 um 10:06:14 Uhr überZusammenleben |
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Den Alleinerziehenden-Freibetrag kann nur ein Elternteil beantragen. Selbst wenn beide beruflich zurückstecken, um sich gemeinsam um ihr Kind zu kümmern. Der andere Elternteil wird statistisch ausgeblendet. Dann kriegst du beim Wohngeldantrag mitgeteilt, dass der Grundriss für eine Familie ungeeignet sei. Irgendwann werfen dir deine Kinder vor, dass du sie ausgeblendet hast. |
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