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Die Leiche schrieb am 26.12. 2009 um 15:44:43 Uhr überInaugenscheinnahme |
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Eines der von den Prozeßordnungen vorgeschriebenen sogenannten Strengbeweismittel ist die Inaugenscheinnahme. Die anderen sind der Zeuge, der Sachverständige, die Urkunde (wobei nochmal zwischen sogen. Privaturkunden und öffentlichen Urkunden unterschieden wird) und die amtliche Auskunft. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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