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baumhaus schrieb am 21.10. 2007 um 19:40:13 Uhr über

stattfinden

Sollte ein größeres Spektakel stattfinden, bittet die Hausverwaltung um Fensterverschluß und Einhaltung der vertraglich vereinbarten Nachtruhe. Bei Zuwiderhandlungen findet die Räumung des Objekts durch polizeiliche Maßnahmen statt.


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