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Ganymed schrieb am 24.4. 2001 um 14:32:57 Uhr über

Heilpraktiker

Heilpraktiker, Heilkundiger, ist ein im Heilgewerbe Tätiger ohne ärztliche Bestallung. Er behandelt überwiegend nach homöopathischen und naturheilkundlichen Grundsätzen.

Die Erlaubnis, den Beruf des Heilpraktikers auszuüben, wird nach Ausbildung an einer Heilpraktiker-Schule und Abschlussprüfung vor dem zuständigen Amtsarzt erteilt. -

Berufsorganisationen der Heilpraktiker: Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Bund Deutscher Heilpraktiker, Union deutscher Heilpraktiker.

Eine einheitliche Berufsordnung gibt es nicht.



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