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Die Leiche schrieb am 3.2. 2012 um 12:13:09 Uhr überVerfassungsschutz |
Wenn man sich darüber klar werden will, was »Verfassungsschutz« eigentlich bedeutet, muß man erst einmal Klarheit darüber gewinnen, was »die Verfassung« ist, welche geschützt werden soll. »Verfassung« ist nämlich keineswegs der meist so genannte Text eines »Verfassungsgesetzes«, sondern der konkrete Zustand eines Staates und einer Gesellschaft, die konkreten Macht- und Herrschaftsverhältnisse - und genau diese und nur diese sind es, die geschützt werden sollen - und nicht etwa das Verfassungsgesetz. |
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Was kann man tun, wenn »Verfassungsschutz« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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