>Info zum Stichwort Versammlungsraum | >diskutieren | >Permalink 
Dipl Ing schrieb am 15.8. 2012 um 13:00:40 Uhr über

Versammlungsraum

Die vorübergehende Verwendung von Räumen für Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern ist nach § 47 Versammlungsstättenverordnung in folgendem Fall bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen:

- die Räume entsprechen nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung und

- eine baurechtliche Genehmigung als Versammlungsraum, die die Art der beabsichtigten Veranstaltung einschließt, liegt nicht vor


   User-Bewertung: /
Juppheidi-Juppheida!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Versammlungsraum«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Versammlungsraum« | Hilfe | Startseite 
0.0056 (0.0032, 0.0007) sek. –– 872469098