>Info zum Stichwort BGB | >diskutieren | >Permalink 
Rudi schrieb am 25.3. 2004 um 08:12:51 Uhr über

BGB

§1300 BGB:

Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie................eine billige Entschädigung in Geld verlangen.


   User-Bewertung: 0
Was ist das Gegenteil von »BGB«? Erkläre wie es funktioniert.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »BGB«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »BGB« | Hilfe | Startseite 
0.0028 (0.0012, 0.0004) sek. –– 893281362