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Fionn schrieb am 26.2. 2003 um 13:30:45 Uhr über

Folter

»Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten«
*** Geert Mackenroth, Vorsitzender des deutschen Richterbundes, 20.02.2003


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