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Hanno Nühm schrieb am 19.2. 2007 um 13:58:31 Uhr über

Lebensmittelvergiftung

Eine Lebensmittelvergiftung als Mittel zur erpresserischen Geldbeschaffung ist auch dann abzulehnen, wenn die hinzu gefügte Substanz in der Zutatenliste nicht weiter auffallen würde.
Bsp.: E236, E301, E337, E605, E779


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