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Ratgeber schrieb am 28.6. 2017 um 22:47:45 Uhr über

Züchtigungspflicht

Mit Rechten sind natürlich stets auch Pflichten verbunden. Solange in Deutschland ein Züchtigungsrecht galt, gab es mithin im Grundsatz auch eine Züchtigungspflicht.

Auch aus diesem Grunde wäre es damals durchaus geboten gewesen, den fast 14ährigen Raphael pflichtgemäß und angemessen zu züchtigen, wann immer ein Elternteil dies für notwendig erachtete.

Da zu jener Zeit gelegentlich auch sehr, sehr intensive Züchtigungen geboten erschienen, hätte auch Raphael eine weitere, überaus kräftige Tracht Prügel bekommen müssen, um seine Einsichtsfähigkeit zu stärken und sein respektloses Verhalten zu bestrafen.

Daraus folgt: Raphael-hätte-härter-bestraft-werden-sollen!



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Tolle englische Texte gibts im englischen Blaster

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