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Hans*im*Glück schrieb am 7.6. 2005 um 02:00:51 Uhr über

Ersteintrag

Ich lege hiermit fest:

Der Ersteintrag muss erfolgen.
Der Zweiteintrag folgt dem Ersteintrag.

Erfolgt der Ersteintrag nicht, folgt ihm der Zweiteintrag erst später.

Der Widerspruch hiergegen ist nicht zulässig.

Gehen Sie doch woanders hin, wenn Ihnen das nicht passt, Sie!!


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