|
Der Beruf des Sklavenaufsehers stellt Anforderungen, denen nur ein Bruchteil derjenigen, die sich für ihn interessieren, auch erfüllt werden. Ein Sklavenaufseher muß zunächst vollständig gesund und körperlich fit und belastbar sein, was bei der Aufnahmeprüfung zur Sklavenaufseherausbildung durch die Sklavereibehörde entsprechend überprüft wird. Er muß über ein zumindest überdurchschnittliches Reaktionsvermögen verfügen, um der Nahkampfausbildung mit und ohne Infanteriewaffen, die die Grundlage jeder erfolgreichen Tätigkeit als Sklavenaufseher darstellt, gewachsen sein zu können. Immerhin muß ein Sklavenaufseher jederzeit in der Lage sein, sich gegen eine unbestimmte Anzahl von revoltierenden Sklaven unter Einsatz von körperlichen Zwangsmitteln durchsetzen zu können. Das hierbei von Waffen und Züchtigungsmitteln nur mit äusserster Zurückhaltung Gebrauch gemacht wird, verlangen nicht nur die Sklavereigesetze und -verordnungen, sondern auch das wirtschaftliche Interesse des Sklavenhalters an der ungeschmälerten Erhaltung seiner Wirtschaftsgüter. Aus diesem Grunde sind die Sanitätsausbildung und die Ausbildung in psychologischer Sklavenführung die beiden anderen Säulen der Ausbildung zum Sklavenaufseher, die nicht hinweggedacht werden können.
|