„Sie haben von Fehlern gesprochen. Glauben Sie nicht, dass es war ein großer Fehler, diesen Reisegesetzentwurf, das Sie haben jetzt vorgestellt vor wenigen Tagen?“
Auf diese Frage antwortete Schabowski sehr umständlich und ausschweifend. Schließlich fiel ihm ein, dass er die neuen Reiseregeln auf der Pressekonferenz auch noch vorstellen sollte und sagte:
„Und deshalb haben wir uns dazu entschlossen, heute eine Regelung zu treffen, die es jedem Bürger der DDR möglich macht, über Grenzübergangspunkte der DDR auszureisen.“
Auf die Zwischenfrage eines Journalisten „Ab wann tritt das in Kraft? Ab Sofort?“ antwortete Schabowski dann um 18:57 Uhr mit dem Verlesen des ihm von Krenz zuvor übergebenen Papiers:
„Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen (Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Die zuständigen Abteilungen Pass- und Meldewesen der VPKÄ – der Volkspolizeikreisämter – in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne dass dafür noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD erfolgen […]“
Auf die erneute Zwischenfrage des Hamburger Bild-Zeitungsreporters Peter Brinkmann: „Wann tritt das in Kraft?“ antwortete Schabowski wörtlich:
„Das tritt nach meiner Kenntnis […] ist das sofort, unverzüglich.“
Nach zweimaliger Zwischenfrage eines Journalisten „Gilt das auch für Berlin-West?“ fand Schabowski schließlich den entsprechenden Passus der Vorlage:
„Die ständige Ausreise kann über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD bzw. zu Berlin-West erfolgen.“
(Wikipedia)
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