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Schmetterling schrieb am 31.10. 2003 um 10:23:56 Uhr überAufmerksamkeiten |
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Bestimmte Zuwendungen des Arbeitgebers, die allgemein als Aufmerksamkeiten angesehen werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Derartige steuerfreie Aufmerksamkeiten bleiben auch sozialversicherungsfrei. |
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Assoziationen, die nur aus einem oder zwei Wörtern bestehen, sind laaaaaaangweilig. |
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