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wauz schrieb am 22.12. 2004 um 01:02:45 Uhr übererschießen |
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Wenn es nach der BILD-Zeitungs-Mehrheit geht, wird es demnächst wieder in die Strafgesetzgebung eingefügt. Am besten auch in die Strafprozessordnung: erst erschießen, dann urteilen. |
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu erschießen einfällt. |
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