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Kitz schrieb am 17.6. 2018 um 01:47:21 Uhr über

kitzlig

Exhibuit nobis paucis elapsis diebus Martinus Cellarius . . . tuos . . . Rerum Germanicarum libri tres, admonens, si quid in Germanicae linguae palaestra possem, periculum facere velim transferendis iis bene mereri de patria, omnibus rem exoptatissimam me facturum esse. Forte fortuna adest etiam vir ille integerrimus Balthasar Lasius typographus, qui etiam tibi susceptionis cognatione astrictus urget, orat, denique increpat. – Von der deutschen Übersetzung Herolds ist nichts bekannt geworden, doch scheint er noch eine Zeitlang in des Rhenanus Spuren gegangen zu sein. Er hat 1557 die deutschen Volksrechte ausführlicher als Sichard herausgegeben (s. Stobbe, Rechtsquellen I, 10) und sich dann auch mit den Resten römischen Altertums in Süddeutschland beschäftigt. Seine zwei Inschriftenpublikationen aber (De Germaniae veteris . . . locis antiquissimis und De Romanorum in Rhetia littorali stationibus Basel 1555, die zweite auch im Schardius redivivus I, 307), sind ebenso berüchtigt durch die Willkür seiner Textwiedergabe wie durch seine grotesken Etymologien (s. darüber CIL XIII, II, 187, 227, 238, 240). Auch hier aber spricht er immer wieder von einem Plan Commentaria efflorescentis Germaniae zu schreiben. Daraus ist glücklicherweise nichts geworden (über die Gründe s. sein Vorwort zur Legesausgabe). Dagegen gibt es von ihm eine Tabula historica, dann einen Dialog über den Türkenkrieg von 1556 (Schard l. c. II, 585; in der Vorrede allerlei Interessantes über das Leben Herolds) und einen dicken Folianten u. d. Titel Heydenweldt (Basel, Henrik Petri 1554), eine dem Augsburger Georg von Stetten gewidmete Bearbeitung des Dionys von Halikarnaß mit Anhängen, in der u. a. die Versuche, Homer in deutsche Reimverse zu übersetzen, Beachtung verdienen. Unter den benutzten Autoren, die Herold in einer langen Tafel zusammenstellt, kommt zwar Beatus Rhenanus vor, es ist aber nicht einzusehen, wo er benutzt sein könnte. Über andre Werke dieses Vielschreibers s. Ersch und Gruber II, 6, 404 ff. Über seine Ausgabe von Lupold v. Bebenburgs Tractatus Herm. Meyer, Lupold v. Bebenburg 92 f., über seine Übersetzung von Dantes Monarchia s. Grauert in HPBII. CXX, 647.


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